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Wer ohne Verweis auf die Quelle Teile einer fremden Arbeit verwendet, begeht mehrere Verstösse: Verletzung der unterzeichneten ehrenwörtlichen Erklärung, Verletzung der Anforderung der „eigenständigen Arbeit", Verletzung des geistigen Eigentums der Autoren des Originalartikels.
An der Kantonsschule Büelrain betrachten wir diese Verstösse als unredlich und schwerwiegend. In Anwendung des Merkblattes «Ethik/Plagiat» der Schweizerischen Maturitätskommission vom 28.10.2009 und unter Berücksichtigung des Urteils B-229/2010 des Bundesverwaltungsgerichts werden Schülerinnen bei schweren Verstössen von der Maturitätsprüfung ausgeschlossen.
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