Eintritt ins Kurzgymnasium
Der Eintritt ins Kurzgymnasium (Profil Wirtschaft + Recht oder Profil Philosophie I Psychologie I Pädagogik) der Kantonsschule Büelrain setzt den Besuch von 6 Jahren Primarschule und 2 oder 3 Jahren Sekundarschule oder eine gleichwertige Ausbildung und eine bestandene Aufnahmeprüfung voraus. Es ist auch möglich, nach einem Zwischenjahr (z.B. 10. Schuljahr) ins Kurzgymnasium einzutreten. Die Voraussetzung bezüglich Altersgrenze entnehmen Sie bitte der Website der Zentralen Aufnahmeprüfung ZAP.
Prüfungsfrei ins Kurzgymnasium
Schüler/innen aus der 2. Klasse oder aus der 3. Klasse anderer öffentlicher eidgenössisch anerkannter Gymnasien (Langgymnasium) können prüfungsfrei mit dem Promotionsstand zum Zeitpunkt des Übertritts ins Kurzgymnasium aufgenommen werden. Ein prüfungsfreier Übertritt aus einer gymnasialen Unterstufe ins Kurzgymnasium der Kantonsschule Büelrain ist möglich, unabhängig von den angebotenen Profilen der bisherigen Kantonsschule. Wer prüfungsfrei ins Kurzgymnasium der Kantonsschule Büelrain Winterthur übertreten kann, meldet sich via Anmeldemaske der Zentralen Aufnahmeprüfung ZAP bis 10. Februar an und wählt unsere Schule aus.
Vorbereitung Aufnahmeprüfung
Musterprüfungen und Lösungen der Vorjahre finden Sie hier.
ZAP-Anmeldung Kurzgymnasium
Das Anmeldefenster ist vom 1. Januar bis 10. Februar geöffnet.
Hier geht es zur Anmeldung.
ZAP-Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50.00. Diese Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig.
Doppelanmeldung Kurzgymnasium und Handelsmittelschule
Wer sich beide Wege offenhalten möchte, meldet sich für die Aufnahmeprüfung in ein Kurzgymnasium mit Option auf «Eintritt in eine Handelsmittelschule» an. Je nach erzielter Gesamtnote können Schülerinnen und Schüler ins Kurzgymnasium oder in die Handelsmittelschule eintreten.
Vorkenntnisse
Das Kurzgymnasium baut auf den Vorkenntnissen aus der Sekundarschule auf.
Niveau im Fach Französisch
Der Französischunterricht schliesst an den Wissensstand am Ende des 2. Jahres der Sekundarstufe I an und basiert somit auf dem Stoffumfang des Lehrmittels «dis donc!» bis und mit unité 8.3.
Hier finden Sie Dokumente, welche die Möglichkeit bieten, den erwarteten Wissenstand im Fach Französisch zu repetieren, zu erarbeiten und zu festigen, um sich optimal auf die Probezeit vorzubereiten.
Nachteilsausgleich
Wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Kosten
Der Schulbesuch ist für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zürich kostenlos. Für Unterrichtsmaterial und Sonderwochen fallen Kosten von rund CHF 1'500.00 pro Schuljahr an. Für die einmalige Anschaffung eines Tablets (2-in-1 Notebook) fallen zusätzlich rund CHF 1'000.00 an. Benötigen Sie finanzielle Unterstützung? Dann senden Sie ein kurzes Gesuch an unseren Rektor Peter Lautenschlager sowie den Nachweis, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn eine Prämienverbilligung bei Ihrer Krankenkasse erhält. Die KBW übernimmt dann einen Anteil der Kosten für Bücher, Exkursionen oder externe Arbeitswochen etc.
Stipendien
Informationen zu Stipendien
Schulzuteilung
Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl. Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der Aufnahmeprüfung zu Umteilungen kommen. Betroffene Kandidatinnen und Kandidaten werden darüber schriftlich informiert.
Hobby und Schule
Das Unterrichtspensum beträgt zwischen 33 und 35 Pflicht-Lektionen à 45 Minuten pro Woche. Dazu kommen noch Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen.
Verpflegung
Es bestehen in der nahegelegenen Altstadt günstige Verpflegungsmöglichkeiten. Zudem kann Mitgebrachtes im Schulhaus aufgewärmt werden. Verpflegungsmöglichkeiten – organisiert von der Stadtmuur – innerhalb der Schule bestehen mehrmals wöchentlich.